Neue steuerliche Gestaltungschancen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Standortförderungsgesetz erweitert die Möglichkeiten des § 6b Abs. 10 EStG
Das Standortförderungsgesetz bringt u.a. eine Neuerung für Einzelunternehmer und Mitunternehmer: Der Höchstbetrag für die steuerneutrale Übertragung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaftsanteilen wurde von 500.000 EUR auf 2 Mio. EUR pro Jahr und Steuerpflichtigen erhöht! Damit steigt die Attraktivität dieser Regelung erheblich. Das Gesetz wurde am 09.02.2026 verkündet.
Was bedeutet das konkret? Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die mindestens 6 Jahre im Betriebsvermögen gehalten wurden, können nun deutlich umfangreicher auf Reinvestitionsgüter übertragen werden – und das steuerneutral.
Begünstigt sind ausschließlich natürliche Personen und Mitunternehmerschaften, keine Kapitalgesellschaften.
Praxisbeispiele:
Aber Achtung: Diese Neuregelung gilt erstmals für Gewinne aus Veräußerungen in Wirtschaftsjahren, die nach der Verkündung und somit nach dem 09.02.2026 beginnen. Sofern das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, gilt der erhöhte Grenzbetrag somit erst für Veräußerungen ab dem Jahr 2027.
Leider wurde eine Empfehlung des Bundesrates nicht aufgegriffen, auch stille Reserven aus dem Verkauf von Anteilen aus dem Privatvermögen (§ 17 EStG-Beteiligungen) über § 6b Abs. 10 EStG übertragen zu können. Der Anwendungsbereich für die Übertragung von stillen Reserven bleibt somit auf das Betriebsvermögen beschränkt.
Fachliche Schwerpunkte:
Branchenschwerpunkte: