Die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH & Co. KG in eine GmbH kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn Sie die Möglichkeit haben, Gewinne zu thesaurieren. Während Einzelunternehmer mit einer Steuerlast von bis zu 48 % konfrontiert sind, beträgt die Steuerlast auf Ebene der GmbH nur rund 30 %. Diese Differenz kann einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellen, insbesondere wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben und nicht sofort ausgeschüttet werden.
Der Thesaurierungsvorteil: • Steuerstundung: Durch die Thesaurierung von Gewinnen in der GmbH können Sie die Steuerlast effektiv senken und Kapital im Unternehmen halten, um es für zukünftige Investitionen zu nutzen. Es verleibt auch mehr Liquidität im Unternehmen für den Kapitaldienst für Fremdfinanzierungen (Zins und Tilgung). • Rückwirkende Umwandlung: Bis Ende August 2025 haben Sie die Möglichkeit, rückwirkend für das gesamte Jahr 2025 von diesen Vorteilen zu profitieren. Mit dieser Möglichkeit aus dem Umwandlungssteuerrecht besteht daher sogar die Chance, die Steuerstrategie rückwirkend zu optimieren.
Wann die GmbH nicht vorteilhaft ist: Es ist wichtig, fairerweise auch die andere Seite der Medaille zu betrachten. Wenn Sie die erwirtschafteten Gewinne auf privater Ebene benötigen, etwa für den Lebensunterhalt, entfällt der Thesaurierungsvorteil. Eine Ausschüttung der Gewinne aus der GmbH löst eine Abgeltungsteuer von rund 25 % aus. Bei einer Gesamtbetrachtung über alle Ebenen relativiert sich daher der steuerliche Vorteil einer GmbH. Der Vorteil kann nur für den auf Unternehmensebene thesaurierten Gewinnanteil entstehen.
Fazit: Die Entscheidung für eine rückwirkende Umwandlung sollte sorgfältig abgewogen werden. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Gewinne zu thesaurieren, kann die GmbH eine attraktive Option sein. Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt für entsprechende Überlegungen, um ggf. noch bei einer Umsetzung vor Ende August für das gesamte Jahr 2025 zu profitieren.